Seit dem Wiedereinzug in den Landtag im Jahr 2011 arbeiten wir – zusätzlich zu unserem außerparlamentarischen Handeln – parlamentarisch daran, Transparenz zu den Vorgängen im Dessauer Polizeirevier, die im Jahr 2005 zum Tod von Oury Jalloh führten, zu schaffen.
Wie ist der Stand?
Wichtigster grüner Erfolg bislang: Im Jahr 2018 wurden dem Landtag alle Unterlagen zum unaufgeklärten Tod von Oury Jalloh und zu zwei weiteren Todesfällen im Dessauer Revier zur Verfügung gestellt. Im Juni 2018 wurden mit Jerzy Montag und Manfred Nötzel zwei renommierte parlamentarische Berater vorgestellt, die nach Entscheid über das Klageerzwingungsverfahren am Oberlandesgericht Naumburg alle Unterlagen sichten und Empfehlungen aussprechen sollen.
In der Landtagssitzung am 28. Februar 2019 hatte die Fraktion Die Linke einen Antrag gestellt, um einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) einzusetzen. Unsere Fraktion hat sich bei der Abstimmung enthalten.
Am 23. Oktober 2019 hat das Oberlandesgericht Naumburg nunmehr das Klageerzwingungsverfahren der Angehörigen Oury Jallohs zurückgewiesen. Das gerichtliche Verfahren ist damit beendet und die Berater können ihre Arbeit aufnehmen.
Wieso haben wir uns bei der Abstimmung im Februar 2019 enthalten?
Es ist völlig klar, dass die Aufklärung im Fall Oury Jalloh weitergehen muss.
In der Koalition konnte bezüglich der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses keine Einigkeit erzielt werden. In einem solchen Fall sieht der Koalitions-Vertrag eine Enthaltung vor.
Um trotzdem Aufklärung zu erreichen, hat der Landtag, beziehungsweise der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung, auf unsere Initiative hin die Voraussetzungen für weitere Aufklärung geschaffen. Er hat zunächst Akteneinsicht bekommen. Er hat auch, maßgeblich auf unsere Initiative hin, zwei juristische Berater bestellt. Sie werden nun unverzüglich die umfangreiche Aktenlage sichten und aufbereiten.
Was sprach gegen einen Untersuchungsausschuss?
Wir verstehen, dass für viele Menschen ein Untersuchungsausschuss als gute Möglichkeit erscheint. Der Zeitpunkt ist aber falsch. Wir haben als Koalition einen gemeinsamen Weg der Aufklärung vereinbart: Das sind die juristischen Berater. Diese werden alle Akten durcharbeiten und anschließend einen Bericht erstatten. Kommen wir nach dem Bericht der Berater zum Schluss, dass weitere Aufklärung notwendig ist, muss über das weitere Vorgehen entschieden werden. Zwei Untersuchungen parallel zu führen, die sich nicht untereinander abgrenzen, ist keine sinnvolle Herangehensweise. Wir wollen umsetzen, was bereits vereinbart ist, bevor ein neues Instrument eingesetzt wird.
Wer sind die Berater und was tun sie nun?
Die Berater sind Jerzy Montag und Manfred Nötzel. Jerzy Montag war Sonderermittler des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages in Sachen NSU. Manfred Nötzel ist ehemaliger Generalstaatsanwalt.
Mit diesem Fachwissen können sie die sehr umfangreichen Akten sichten und einige Frage fachlich und rechtlich bewerten: Gibt es noch offene Ermittlungsansätze? Wurden die zuständigen Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung unzulässig beeinflusst? Sind alle potenziellen Beweismittel zu jeder Zeit sachgerecht erfasst, gesichert, gelagert und gegen unbefugte Einflussnahme gesichert worden? Weitere Fragen sind im Auftrag der beiden Berater nachzulesen.
Den Beratern steht für ihre Arbeit Personal zur Verfügung. Gemeinsam werden sie den gesamten Aktenbestand sichten und im Anschluss dem Landtag berichten. Das Ergebnis ihrer Arbeit kann uns Richtschnur für die weitere parlamentarische Arbeit sein.
Wieso waren die Berater bisher noch nicht im Einsatz?
Ihre Arbeit hatten die beiden Berater noch nicht aufgenommen, weil noch nicht über das Klageerzwingungsverfahren der Familie von Oury Jalloh am Oberlandesgericht Naumburg entschieden wurde. Seine Angehörigen wollten damit erreichen, dass doch noch Klage erhoben wird. Mit seiner Entscheidung vom 23. Oktober 2019 hat das Oberlandesgericht Naumburg den Antrag der Angehörigen zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit endgültig beendet und die Berater können nun unverzüglich ihre Arbeit aufnehmen.
Aber hätten wir nicht trotzdem für den Untersuchungsausschuss stimmen können?
Auch wenn wir zugestimmt hätten, wäre der beantragte Mehrheits-Untersuchungsausschuss nicht eingesetzt worden. Denn dafür fehlte die nötige Mehrheit. Die Fraktion Die Linke hat 16 Stimmen, wir haben 5 Stimmen. Es hätte also 21 Stimmen dafür gegeben. Ein solcher Untersuchungsausschuss braucht aber mehr Ja- als Nein-Stimmen bei der Abstimmung. Der Landtag hat 87 Abgeordnete. Die CDU-Fraktion (31 Stimmen), die AfD-Fraktion (21 Stimmen), sowie 3 fraktionslose Abgeordnete (Ex-AfD), würden einen solchen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ablehnen. Wir hätten mit einem unterschiedlichen Abstimmungsverhalten innerhalb der Koalition den Bruch der Koalition riskiert – für einen Untersuchungsausschuss, der sowieso nicht eingesetzt geworden wäre. Das ist für uns nicht der richtige Weg.
Wie kommen Untersuchungsausschüsse zustande?
Es gibt einen Unterschied zwischen einem Minderheits-Untersuchungsausschuss und einem Mehrheits-Untersuchungsausschuss.
Bei einem Minderheits-Untersuchungsausschuss beantragen mindestens ein Viertel der Abgeordneten im Landtag einen PUA. Das sind also 22 Abgeordnete. Der Landtag hat die Pflicht, einen solchen Minderheits-Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Ein Mehrheits-Untersuchungsausschuss kommt erst zustande, wenn die Mehrheit des Parlaments für ihm zustimmt, also wenn es bei einer Abstimmung mehr Ja- als Nein-Stimmen gibt. Über einen Mehrheits-Untersuchungsausschuss wird abgestimmt, wenn weniger als 22 Abgeordnete einen Antrag zu einem PUA gestellt haben.
Bei dem Untersuchungsausschuss zum Tod von Oury Jalloh hat die Fraktion Die Linke nicht versucht, 22 Abgeordnete für die Beantragung zusammen zu bekommen. Es gab keine Anfrage der Linke im Vorfeld an uns oder an andere Fraktionen, dieses Vorhaben zu unterstützen. In der Folge hat Die Linke diesen PUA mit nur 16 Stimmen beantragt. Der PUA brauchte dann eine Mehrheit im Plenum, also mehr Ja- als Nein-Stimmen.
Wie stehen wir zu dem Fall Oury Jalloh?
Uns ist daran gelegen, Licht in die Causa Oury Jalloh zu bringen. Selbst wenn strafrechtlich niemand mehr zur Verantwortung gezogen werden kann, sind wir es Oury Jalloh, seinen Freundinnen und Freunden und seinen Verwandten schuldig, die Hintergründe für seinen Tod auszuleuchten und vor allem Schlussfolgerungen zu ziehen. Das werden wir tun.
Werden wir einen Untersuchungsausschuss nach dem Bericht der Berater zustimmen?
Das hängt vom Bericht und den dort gegebenen Empfehlungen ab. Wir schließen kein parlamentarisches Instrument aus.