26.09.2024

Schwangerschaftsabbrüche in Sachsen-Anhalt absichern

Am 28. September 2024 ist der Safe Abortion Day. Der internationale Tag für sicheren Schwangerschaftsabbruch wurde erstmals 1990 als Aktionstag für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Lateinamerika und in der Karibik begangen.


Auch heute noch ist der Kampf für den sicheren und legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ein drängendes Anliegen. Erst kürzlich berichteten Medien vom Tod einer jungen Mutter in den USA im Zusammenhang mit den Abtreibungsverboten in einigen US-Staaten. Laut Medienberichterstattung wurde ihr durch die gesetzliche Regelung ein lebensrettender Eingriff nach einem Schwangerschaftsabbruch in einem anderen Bundesstaat versagt.

Zum Safe Abortion Day bekräftigt die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ihre Forderung, dass der Zugang zu medizinischen Schwangerschaftsabbrüchen abgesichert werden muss. Dazu sagt Susan Sziborra-Seidlitz, Sprecherin für Gleichstellungs- und Gesundheitspolitik der Landtagsfraktion: „Schwangerschaftsabbrüche gehören zur Realität von Frauenleben, egal wie die gesetzlichen Regelungen oder der Zugang zu medizinischer Durchführung ist. Aber für die Gesundheit und das Leben von Frauen macht beides den Unterschied. Wenn es keinen Zugang zu sicheren medizinischen Schwangerschaftsabbrüchen gibt, gefährdet das die Gesundheit und das Leben von Frauen. Egal, ob im Bund oder hier in Sachsen-Anhalt, die Politik ist verpflichtet, Frauen zu schützen.“

Auch in Sachsen-Anhalt nimmt die Verfügbarkeit von sicheren Schwangerschaftsabbrüchen weiter ab. Dies verdeutlicht die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Susan Sziborra-Seidlitz. Seit 2017 ist die Anzahl der Frauenärzt*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen können, in Sachsen-Anhalt von 40 auf 30 gesunken. Deswegen fordert die grüne Landtagsfraktion, dass die Ausbildung und Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen mindestens in den landeseigenen Kliniken abgesichert wird. Dafür muss in den Stellenausschreibungen der Kliniken für Ärzt*innen die Bereitschaft zum Durchführen und Ausbilden von Schwangerschaftsabbrüchen verankert werden. „Dadurch kann und muss sichergestellt werden, dass es genügend Nachwuchsärzt*innen gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Nur so können wir die Verfügbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Sachsen-Anhalt langfristig absichern“, so Sziborra-Seidlitz.

Mit einem Antrag konnte die grüne Landtagsfraktion bereits Verbesserungen für die Versorgung von Frauen mit Schwangerschaftsabbrüchen erreichen. Denn die Schwangerschaftskonfliktberatungs-stellen im Land werden jetzt besser finanziert. Zuvor war der Erhalt vieler Beratungsstellen aufgrund der schlechten Finanzierung durch das Land bedroht.

Die größte Hürde für den sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen bleibt weiterhin der „Abtreibungsparagraf“ 218 im Strafgesetzbuch. Durch Paragraf 218 werden sowohl die Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen lassen, als auch die Ärzt*innen, die diese durchführen, kriminalisiert. Im April dieses Jahres hatte die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung in einem Gutachten empfohlen, Paragraf 218 zu streichen und den Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche zu legalisieren. „Trotz der eindeutigen Empfehlung der Kommission ist im Bund bisher nichts passiert. Aber im Interesse der Frauen und der ihnen helfenden Ärzt*innen bleibt die Forderung: Paragraf 218 muss weg. Wenn im Bundestag die Initiative fehlt, um den Empfehlungen des Expertinnengremiums Veränderungen folgen zu lassen, müssen die Länder im Bundesrat aktiv werden. Deshalb fordern wir die Landesregierung von Sachsen-Anhalt zu einer entsprechenden Bundesratsinitiative auf“, so Sziborra-Seidlitz.

Yves Rackwitz

Mitarbeiter für Presse und Kommunikation