»KOMPAKT« Grünes Band (Stand: 05.12.2019)

Dieser Korridor ist nicht nur in Deutschland zu finden, sondern an der Gesamtgrenze des ehemaligen Eisernen Vorhangs. Insgesamt ist dieser grüne Korridor 12.500 Kilometer lang und durchquert 24 Staaten von der Barentssee im Norden bis nach Albanien und Bulgarien.

Das Grüne Band ist ein wertvolles Biotop, das gleichzeitig ein Symbol für die Friedliche Revolution 1989 ist. Deshalb lautet auch das Motto: „Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“.

Wo verläuft das Grüne Band in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt hat das Grüne Band eine Länge von 343 Kilometern. Dazu zählt auch die Gedenkstätte Marienborn als Exklave. Insgesamt sind es 4754 Hektar, also etwa 6650 Fußballfelder. Ein Großteil der Fläche liegt im Nationalpark Harz. Das Grüne Band verläuft durch vier Landkreise in Sachsen-Anhalt: Harz (58 Prozent), Börde (18 Prozent), Altmarkkreis Salzwedel (20 Prozent) und Stendal (4 Prozent).

Das Gesetz sieht vor: „Das Nationale Naturmonument ist auf der einen Seite durch die Landesgrenze und auf der anderen Seite durch den Verlauf des grenznächsten Kolonnenweges begrenzt. Der Kolonnenweg war ein Bestandteil der Grenzanlagen und diente der verkehrlichen Erreichbarkeit durch Angehörige der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik. Die Begrenzung erstreckt sich in einem Abstand von einem Meter ab Kolonnenweggrenze auf der von der Landesgrenze abgewandten Wegseite.“

Was ist ein Nationales Naturmonument?

Das Nationale Naturmonument ist eine neue Kategorie im Bundesnaturschutzgesetz, die im März 2010 eingeführt wurde. Der § 24 Absatz 4 lautet: „Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen.“

Der Unterschied zu bisherigen Naturschutzgebieten liegt darin, dass neben dem Naturwert ebenfalls der Kulturwert eine Rolle spielt. Vier Nationale Naturmonumente wurden bisher in Deutschland ausgewiesen, darunter das Grüne Band in Thüringen.

Warum ist das Grüne Band als Nationales Naturmonument notwendig?

Das Grüne Band ist ein einzigartiger Biotopverbund, in dem sich zahlreiche Tier- und Pflanzarten angesiedelt haben. Als Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen wir, dass unsere Kinder und Enkelkinder die Vielfalt der Tiere und Pflanzen vor Ort in der Natur erleben können und sie als Teil der Biodiversität erhalten bleiben. Dafür müssen die Naturräume geschützt werden. Genau das ermöglicht das Nationale Naturmonument.

Außerdem erlaubt das Nationale Naturmonument die Erinnerung an die Deutsche Teilung lebendig zu halten. Die Menschen vor Ort, die das Wissen um die einschneidenden Effekte einer willkürlichen und mit Gewalt durchgesetzten Grenzziehung bewahrt haben, brauchen jetzt eine Perspektive, damit kein Wissen verloren geht. Das Land muss sich dieser Erinnerungskultur langfristig annehmen.

Die Einstufung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument wurde auf bündnisgrüne Initiative im Koalitionsvertrag verankert. Am 24. Oktober 2019 hat der Landtag den Gesetzentwurf mehrheitlich beschlossen. Das Gesetz ist zum 30. Jahrestag der Friedlichen Revolution, am 09. November 2019, in Kraft getreten.

Wie viele Flächen sind bisher geschützt?


84 Prozent der Flächen befinden sich bisher innerhalb eines bestehenden Schutzgebietes. Das sind 3960 Hektar. Zwei Drittel der Flächen gehören bereits der öffentlichen Hand (Kommunen, Land) oder Einrichtungen, die auf Naturschutz spezialisiert sind, wie der Nationalpark Harz oder dem BUND. Drei Prozent der Gesamtfläche, also 127 Hektar, sind bisher Ackerland ohne Schutzgebiete. Nur für diese Flächen ändert sich konkret etwas.

Werden Landwirtinnen und Landwirte enteignet?

Nein, auf gar keinen Fall. Denn es gibt keine Gesetze in Sachsen-Anhalt, die eine Enteignung aufgrund von Naturschutz erlauben. Das Enteignungsgesetz Sachsen-Anhalt kann nicht aus Naturschutzgründen angewendet werden.

Das Naturschutzgesetz hat zwar einen Paragraphen, der Enteignung erlaubt (§68 Absatz 3). Darin heißt es, dass eine Enteignung von Grundstücken zum Wohl der Allgemeinheit, darunter aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglich ist. Aber um ihn wirklich einsetzen zu können, braucht es ein Landesgesetz und dieses gibt es in Sachsen-Anhalt nicht. Es kann also zu keiner Enteignung kommen.

Das Gesetz zum Nationalen Naturmonument Grünes Band Sachsen-Anhalt enthält ebenfalls keine Ermächtigung zur Enteignung.

Aber dürfen die Felder auf dem Grünen Band weiterhin für die Landwirtschaft genutzt werden?

Ja, Landwirtschaft ist weiterhin auf den Flächen erlaubt.

Das Gesetz sagt im §9, Absatz 3: „Die land- und forstwirtschaftliche und die fischereiliche Nutzung nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis insbesondere nach § 5 Absatz 2 bis 4 BNatSchG vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in der jeweils geltenden Fassung sind unter Beachtung der Schutzbestimmungen in Absatz 2 Nr. 7 und 8 weiterhin zulässig, soweit der Schutzzweck nach § 3 Absatz 1 dem nicht entgegensteht.“

Die Landwirtinnen und Landwirte dürfen nur keine Pestizide (z.B.: Glyphosat) mehr auf der Fläche einsetzen, wo das Grüne Band verläuft. Wenn ein Feld größer ist, dürfen sie den Rest besprühen, nur der Teil des Naturmonumentes ist geschützt.

Profilbild Wolfgang Aldag

Wolfgang Aldag

Sprecher für Klima-, Natur- und Umweltschutz sowie Kultur
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