Die überarbeitete Verwaltungsvorschrift eröffnet Kommunen mehr Spielraum, um den Verkehr sicherer, klimafreundlicher und lebenswerter zu gestalten – weg von der Dominanz des Autos, hin zu gleichberechtigtem Raum für Fuß- und Radverkehr sowie den öffentlichen Nahverkehr.
„Der Weg zu einer sicheren, gesunden und klimafreundlichen Mobilität ist noch weit. Die Änderungsanträge im Innenausschuss des Bundesrates zeigen leider, wie tief die Bevorzugung des Autos noch verankert ist. Dabei kann niemand ernsthaft bestreiten, dass Radfahren und Zufußgehen nicht nur gesund, sondern auch essenziell für eine nachhaltige Mobilität sind. Trotzdem wird das in der Verkehrsplanung noch immer nicht ausreichend berücksichtigt“, kritisiert Cornelia Lüddemann, Fraktionsvorsitzende und verkehrspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion.
„Eine menschen- und umweltfreundliche Mobilität muss in der Verkehrsrechtsprechung oberste Priorität haben – nicht das Auto. Ziel sollte es sein, den Kommunen möglichst viele Freiheiten einzuräumen, damit sie vor Ort eigenständig über verkehrliche Maßnahmen entscheiden können. Die Verwaltungsvorschrift dient als Leitfaden für Behörden und darf nicht zur weiteren Blockade von dringend notwendigen Verbesserungen im Straßenverkehr führen“, betont Lüddemann.
„Gerade in der Anfangsphase wird es Unsicherheiten bei den Behörden geben. Einige könnten aus Sorge vor Widerständen erst einmal weitermachen wie bisher. Deshalb muss das Land aktiv unterstützen und sensibilisieren – mit gezielten Schulungen, Weiterbildungen und praxisnahen Leitfäden. So kann Sachsen-Anhalt eine Vorreiterrolle einnehmen und den Kommunen Rückenwind für eine moderne Verkehrspolitik geben“, fordert Lüddemann.
Abschließend richtet Lüddemann einen klaren Appell an die Landesregierung: „Seit Jahren warten Familien, junge Menschen und Senior*innen auf Erleichterungen in der StVO. Die geplanten Änderungen bedeuten mehr Sicherheit auf dem Schulweg, auf dem Weg in die Kita oder ins Altenheim. Jetzt darf die Landesregierung die Menschen nicht enttäuschen. Sie muss der Verwaltungsvorschrift zustimmen und damit den Weg für eine gerechtere und sicherere Verkehrspolitik freimachen.“

17.03.2025
Wir fordern Zustimmung zur neuen Verwaltungsvorschrift zur StVO
Am Freitag steht die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) auf der Tagesordnung des Bundesrates. Wir fordern die Landesregierung auf, der Neuregelung zuzustimmen.Yves Rackwitz
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