Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt fordert vor diesem Hintergrund die unverzügliche Entziehung aller Waffenerlaubnisse von AfD-Mitgliedern und ihren aktiven Unterstützern.
Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, sagt: „In Deutschland hat der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit Priorität. Eine Waffe darf nur besitzen, wer diesen Schutz zuverlässig gewährt. Das Oberverwaltungsgericht hat nun bestätigt, dass allein die Mitgliedschaft in oder die Unterstützung der verfassungsfeindlichen AfD einer solchen Zuverlässigkeit entgegensteht.
Die Waffenbehörden müssen nun unverzüglich beginnen, die Waffenbesitzenden unter den 3.500 AfD-Mitgliedern zu entwaffnen. Die notwendige rechtliche Sicherheit dafür ist gegeben. Bei Zweifelsfällen braucht es die schnelle Unterstützung durch das Ministerium für Inneres und Sport. Die Verfassungsschutzbehörde kann hier im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten tätig werden.
Das Oberverwaltungsgericht hat zudem bestätigt, dass die AfD in der Gesamtschau mit der Abwertung von Muslim*innen und der Verunglimpfung von demokratischen Prozessen eine Politik verfolgt, die sich gegen den Kern unserer Verfassung richtet. Auch wenn die Entscheidung nur das Waffenrecht betraf, sind die Feststellungen zur AfD als verfassungsfeindliche Partei ein klarer Fingerzeig dafür, dass diese sich mit ihrem Kurs ins Abseits stellt und ihre ständigen Lippenbekenntnisse und Ablenkungsversuche durchschaubare Manöver sind. Ich fordere insbesondere die CDU auf, ihre Zurückhaltung aufzugeben und jetzt ein Prüfverfahren mit dem Ziel eines Verbots der AfD durch das Bundesverfassungsgericht auf den Weg zu bringen.“
