Mit Blick auf ein nicht näher definiertes öffentliches Interesse verweigern diese bislang teilweise die Weitergabe. Dazu erklärt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Fraktion: „Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle. Sie sieht für Ministerinnen und Minister grundsätzlich keine Sonderrechte vor. Die berichtete Praxis, wonach einige Ministerien die Weitergabe von Informationen über ihre Fahrer*innen bei Verkehrsverstößen verweigern, befremdet mich. Das ist ein Leitungsproblem. Wir erwarten, dass gleiches Recht für alle gilt, auch im Straßenverkehr. Rasen oder Wildparken, darf auch für Ministerlimousinen nicht ohne Konsequenzen bleiben.“
Außerdem fordert Striegel Transparenz: „Die berichteten Verstöße und deren Nichtahndung beziehen sich aktuell auf Ministerien, also oberste Landesbehörden. Wir wollen von der Landesregierung wissen, ob diese rechtlich fragwürdige Praxis auch in nachgeordneten Behörden stattfindet. Hier herrscht Aufklärungsbedarf.“
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06.02.2023
Verkehrsverstösse bei Dienstwagenfahrer*innen von Minister*innen
Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesministerien zur Weitergabe von Fahrerdaten, der Dienstwagen-Fahrer*innen von Ministern, an die zuständigen Ordnungs- und Polizeibehörden bei Verkehrsverstößen auf.Yves Rackwitz
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