19.05.2022

Vergabegesetz: Ökologische Kriterien müssen herangezogen werden

Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bemängelt, dass der bisherige Entwurf für ein neues Vergabegesetz zu wenig die Themen Umwelt- und Klimaschutz berücksichtigt.

„Ein Vergabegesetz mit gesetzlichen Vorschriften für öffentliche Auftraggeber ist angebracht und nötig. Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion. Aus unserer Sicht können öffentliche Aufträge nur mit fairen Löhnen und nach ökologischen Kriterien vergeben werden“, sagt Olaf Meister, wirtschaftspolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.

„Dem Gesetzentwurf mangelt es im Bereich der energieeffizienten Beschaffung aber auch in Bezug auf ökologische Aspekte und Klimaschutz an Möglichkeiten für die Beschaffung und Auftragsvergabe. Ökologische Aspekte müssen bei der Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes herangezogen werden können. Nachhaltigkeit hat auch ihren Preis, liegt aber im Interesse der Auftraggeber. Billig kommt am Ende oft teurer. Umweltverträgliche Beschaffungen senken die Treibhausgasemissionen signifikant und sparen zugleich Kosten“.

„Der Vergabemindestlohn für die öffentliche Hand bei Ausschreibungen ist klar im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es ist gut, dass CDU und FDP hier über ihren Schatten gesprungen sind.“

Mathilde Lemesle

Referentin für Pressearbeit und politische Kommunikation