14.01.2025

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss

Zur geplanten Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung möglicher Behördenfehler im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt äußern sich Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der bündnisgrünen Landtagsfraktion, und Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Fraktion: 

„Der von einem saudischen Staatsbürger mit antimuslimischen Einstellungen und Sympathien für verschiedene Rechtsextremisten verübte Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten, rund 300 Verletzten und vielen hundert traumatisierten Menschen erfordert eine umfassende und transparente Aufarbeitung.

Es braucht nicht nur die volle Aufklärung der Abläufe, sondern auch das Ziehen von Konsequenzen und das Übernehmen von Verantwortung“, so Cornelia Lüddemann. „Wir müssen dafür sorgen, dass Fehler erkannt und behoben werden, um die Sicherheit unserer Bürger*innen zukünftig besser zu gewährleisten. Insofern begrüßen wir die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ausdrücklich.“

Sebastian Striegel ergänzt: „Wir begrüßen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Wir werden den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Auftrag kritisch prüfen und bei Bedarf erweitern, denn Aufklärung muss lückenlos geschehen. Es darf keine Bereiche geben, die unberücksichtigt bleiben.“

Im Mittelpunkt der Aufklärung steht die Frage, wie es zu Fehleinschätzungen des Gefahrenpotenzials des Täters kommen konnte und ob Sicherheitsmaßnahmen in der Stadt Magdeburg und auf Landesebene ausreichend waren. Auch die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden wird Gegenstand der Untersuchung sein.

Lüddemann unterstreicht, dass bereits jetzt Maßnahmen ergriffen werden müssen: „Es braucht kein Warten auf den Untersuchungsausschuss, um Konsequenzen zu ziehen. Die Menschen in unserem Land erwarten, dass ihre Sicherheit oberste Priorität hat. Wir als bündnisgrüne Fraktion haben die Landesregierung bereits mit mehreren Verlangen nach § 53 Abs. 2a der Landesverfassung aufgefordert, die relevanten Akten vorzulegen. Nur durch schnelle und transparente Einsicht können mögliche Versäumnisse aufgeklärt und Maßnahmen abgeleitet werden.“

Striegel erläutert weiter: „Bereits morgen, am 15. Januar 2025, wird eine erste Akteneinsicht im Innenministerium erfolgen. Weitere Aktenvorlagen sind bereits in Vorbereitung. Damit zeigen wir, dass wir Aufklärung nicht nur fordern, sondern aktiv daran arbeiten.“

Die heute vom Kabinett beschlossenen Verschärfungen des SOG LSA sehen wir kritisch. Jetzt ist nicht die Zeit für Gesetzesverschärfungen. Dass die Innenministerin die Kraft fehlt, diese Verschärfungen selbst vorzustellen, spricht für sich.“

Beide Abgeordneten machen abschließend deutlich: „Für uns steht im Vordergrund, dass die Opfer und ihre Angehörigen ein Recht auf umfassende Aufklärung haben. Die Arbeit des Ausschusses werden wir konstruktiv und kritisch begleiten.“

Yves Rackwitz

Mitarbeiter für Presse und Kommunikation