23.01.2025

UN-Behindertenrechtskonvention muss verbindlich umgesetzt werden

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2009 unterzeichnet hat, verpflichtet, das Ziel der Inklusion in die Gesellschaft politisch und gesetzlich zu verankern. 


Um die UN-Behindertenkonvention auch in Sachsen-Anhalt verbindlich umzusetzen, fordern wir mit einem Antrag einen neuen überarbeiteten Landesrahmenvertrag, der die Unterstützung für Menschen mit besonderen Hilfebedarfen regelt.

Alle Menschen in Sachsen-Anhalt sollen möglichst selbstbestimmt ihren Wohn- und Lebensraum wählen können. Die Träger sind auf den Weg, neue Wohn- und Unterstützungsformen zu entwickeln. Genau dafür braucht es in einem neuen Landesrahmenvertrag sehr zügig einen politischen Rahmen.

Susan Sziborra-Seidlitz, Sprecherin für Inklusionspolitik, führt aus: „Der seit 2019 vorliegende Vertrag hatte von Anfang an nur vorläufigen Charakter. Schließlich wurden in dem zahlreiche Übergangsregelungen vereinbart. Angedacht für ein Jahr. Schlussendlich dann fortgeschrieben bis 2024. Bis das Ministerium die Notbremse zog und den Vertrag einseitig kündigte.“

„Diese überraschende Vollbremsung hat erheblichen Schaden angerichtet. Schaden für die Vertrauenskultur. Schaden für die verlässliche Arbeit der Träger und Einrichtungen“, betont Sziborra-Seidlitz und ergänzt: „Es muss zeitnah ein neuer überarbeiteter Landesrahmenvertrag vorgelegt werden. Wir fordern die Landesregierung auch ausdrücklich auf, die Perspektive der Betroffenen und Angehörigen in den Blick zu nehmen sowie die Selbstvertretungsgremien und den Landesbeauftragten direkt einzubeziehen.“

Yves Rackwitz

Mitarbeiter für Presse und Kommunikation