„Unternehmen temporär und in Bezug auf diese Übergewinne anteilig zu besteuern, wenn sie, ohne eigene gesteigerte Leistungserbringung von den krisenbedingten Umständen profitieren, ist gerechtfertigt und verstößt nicht gegen das Leistungsprinzip. Insbesondere, wenn diese Extra‐Gewinne auf den kriegerischen Überfall Russlands auf die Ukraine zurückgehen und zur selben Zeit große Teile der Gesellschaft unter starken Einschnitten leiden.“, so Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der grüne Landtagsfraktion.
„Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die positive Positionierung von Ministerpräsident Haseloff am 17. August 2022 in der TV-Sendung Markus Lanz mit: „Wir brauchen Zugriff auf diese Windfall‐Profits, auf diejenigen, die sich gerade dumm und dämlich verdienen (…). Meine Hand ist im Bundesrat sofort hoch, wenn es darum geht, dieses Geld abzugreifen“ und sind gespannt auf sein entsprechendes Agieren.“, so Meister und fügt hinzu: „Mit den abgeschöpften Zufallsgewinnen soll die nötige Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in prekären und überproportional belastenden Situationen bei der Bewältigung der hohen Energie‐ und Heizkosten gestemmt werden.“