In der Bundesrepublik Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch vor allem im § 218 des Strafgesetzbuchs geregelt. Dieser legt fest, dass Schwangerschaftsabbrüche generell illegal sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleiben. Dadurch werden Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, sowie Ärzt*innen, die diesen durchführen, kriminalisiert. Dies gefährdet den sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen bundesweit.
„Der fehlende Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen gefährdet die Gesundheit von Frauen. Deshalb muss § 218 in seiner jetzigen Form aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Es braucht dafür Regelungen außerhalb des Strafrechts“, fordert Susan Sziborra-Seidlitz, gesundheitspolitische Sprecherin.
Im April dieses Jahres hat die von der Bundesregierung eingesetzte Expertinnenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin in ihrem Abschlussbericht empfohlen, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühschwangerschaft zu legalisieren. Doch trotz dieser klaren Empfehlung der Kommission ist auf Bundesebene bisher nichts passiert. Sziborra-Seidlitz erklärt dazu: „Die grüne Bundestagsfraktion hat sich eindeutig dafür ausgesprochen, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche legalisiert werden.
Doch beim Rest der Ampelkoalition gibt es keinen erkennbaren Willen, die bestehende unsägliche Situation für Frauen und Ärzt*innen zu beenden. Wenn der Bundestag keine Initiative ergreift, muss eben der Bundesrat aktiv werden. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung von § 218 im Strafgesetzbuch zu starten.“
Foto: Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt
24.10.2024
Schwangerschaftsabbrüche sind kein Verbrechen
Wir fordern, dass sich die Landesregierung mit einer Bundesratsinitiative dafür einsetzt, den Schwangerschaftsabbruch in der Bundesrepublik Deutschland bis zur 12. Schwangerschaftswoche zu legalisieren.Yves Rackwitz
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