Der Gesetzentwurf verpflichtet Städte und Landkreise dazu, Klimaanpassungskonzepte zu erarbeiten. Das ist richtig. Doch Konzepte allein schaffen noch keinen Schattenplatz in aufgeheizten Innenstädten, keine widerstandsfähige Infrastruktur und keinen besseren Schutz für ältere Menschen, Kinder oder Pflegeeinrichtungen in Hitzesommern. Wer Klimaanpassung ernst meint, muss auch ihre Umsetzung absichern.
Dazu erklärt Wolfgang Aldag, Sprecher für Umwelt, Natur und Klimaschutz der Fraktion:
„Klimaanpassung ist keine freiwillige Zusatzaufgabe. Sie schützt Gesundheit, Infrastruktur und damit auch die öffentliche Sicherheit. Wer das ernst meint, darf Kommunen nicht mit dem Auftrag zur Konzepterstellung alleinlassen. Sie brauchen die personelle und finanzielle Kraft, um Maßnahmen zu koordinieren, Fördermittel zu bündeln und Beteiligung vor Ort zu organisieren.“
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf ist für diese Aufgabe lediglich eine Viertelstelle vorgesehen. Aus Sicht der Grünen wird damit aus notwendiger Vorsorge reine Verwaltung. Aldag hatte deshalb im Ausschuss eine verlässliche Finanzierung für vollzeitbeschäftigte Klimaanpassungsmanagerinnen und Klimaanpassungsmanager gefordert. Die Koalition lehnte das ab.
„So droht das Gesetz vor allem eines zu produzieren, Papier für die Schublade. Sachsen-Anhalt braucht aber Kommunen, die Klimaschutz und Klimaanpassung wirksam zusammenbringen, hitzeresiliente Städte entwickeln und ihre Infrastruktur krisenfest machen. Vorsorge ist günstiger als Reparatur und menschlicher als Katastrophenverwaltung. Wir dürfen nicht warten, bis der nächste Sommer Krankenhäuser überlastet und der nächste Starkregen ganze Straßenzüge lahmlegt“, so Aldag abschließend.
Mit dem Klimaanpassungsgesetz entscheidet sich, ob Sachsen-Anhalt seine Kommunen beim Schutz der Menschen stärkt oder ob es bei Symbolpolitik bleibt. Klimaanpassung darf kein Papiertiger werden. Sie muss im Alltag der Menschen ankommen.
