„Sachsen-Anhalt steht in der Verantwortung, bei dieser zentralen Frage eine klare Haltung einzunehmen – statt unentschlossen in die Sitzung zu gehen. Das Land muss im Bundesrat Stellung beziehen. Sich der Abstimmung zu enthalten oder keine klare Meinung zu haben, darf keine Option sein“, erklärt Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher.
Mit Blick auf die Schuldenbremse in Artikel 99 der Landesverfassung sieht Meister Handlungsbedarf: „Auch wenn die neuen bundesrechtlichen Regelungen direkt in Sachsen-Anhalt wirken, sollten wir unsere Landesverfassung entsprechend anpassen. Dabei muss sichergestellt werden, dass mögliche Kreditaufnahmen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur, Zukunftstechnologien und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 genutzt werden. Eine verantwortungsvolle Nutzung der neuen Schuldenbremse bedeutet, dass das Geld nicht einfach durch die Kassen rauscht, sondern einen echten Mehrwert für Sachsen-Anhalt schafft.“
Auch juristische Fragen müssen weiter geprüft werden. Meister betont: „Neben der Anpassung an das Bundesrecht sollten wir uns eine klare Zweckbindung auferlegen. Die genaue Formulierung und ihre rechtlichen Implikationen müssen sorgfältig erarbeitet werden. Ziel ist es, die neue Verantwortung im Umgang mit der Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern.“
Auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags von Sachsen-Anhalt sieht in einer Stellungnahme weiteren Klärungsbedarf bei der Umsetzung der neuen Regelungen.

20.03.2025
Sachsen-Anhalt muss Farbe bekennen!
Am Freitag entscheidet der Bundesrat über die Grundgesetzänderungen zum Finanzpakt.Yves Rackwitz
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