24.11.2022

Reerdigung per Gesetz ermöglichen

Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Landesregierung auf, Reerdigung als Bestattungsform gesetzlich zu ermöglichen. 

Die Landesregierung ist der Auffassung, dass diese Bestattungsform mit dem geltenden Bestattungsgesetz bisher nicht vereinbar ist, wie sie auf eine Kleine Anfrage von Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion, dargestellt hat.

„Kommunen wie Aschersleben wollen die Reerdigung als Möglichkeit einführen. Sie wurden aber von der Landesregierung ausgebremst. Es ist sowohl politisch als auch von Privatpersonen gewollt und sollte ermöglicht werden. Wir sehen kein Grund, Reerdigungen zu verbieten“, sagt Lüddemann.

Bei Reerdigung handelt es sich um ein neues Verfahren. Der Körper wird zuerst für etwa 40 Tage mit schnell verrottenden Pflanzen und biologischen Material eingebettet, damit er zügig verwest. Erst dann wird er bestattet. „Solche neuen Verfahren zeigen, dass wir ein offenes Gesetz brauchen. Die persönliche Freiheit zu bestimmen, was mit dem eigenen Körper nach dem Tod passiert, stößt an die Grenzen des derzeitigen Bestattungsgesetzes. Das muss dringend geändert und modernisiert werden.“

„Wir haben im Januar 2022 einen Gesetzentwurf dafür in den Landtag eingebracht. Seitdem schlummert er in den Ausschüssen. Die Koalitionsfraktionen wollen auf den Entwurf der Landesregierung warten. Dabei muss die Landesregierung nicht bei null anfangen. Neben unserem Entwurf liegt ein fertiger Gesetzesvorschlag aus der Zeit der Kenia-Koalition vor. Nach 11 Monaten Stillstand befürchte ich, dass die CDU-Fraktion bewusst eine Novelle des Gesetzes, wie während der Kenia-Koalition, ausbremst. Die Öffnung des Bestattungsgesetzes ist im Koalitionsvertrag von CDU, FDP und SPD vereinbart. Wir fordern, dass sie dies endlich umsetzen.“

Mathilde Lemesle

Referentin für Pressearbeit und politische Kommunikation