11.07.2023

Racial Profiling: Bei Polizeikontrolle kann eine Bescheinigung verlangt werden

Wir machen darauf aufmerksam, dass bei polizeilichen Kontrollen Betroffene eine Bescheinigung verlangen dürfen. Das ist besonders wichtig für Menschen, die geltend machen, von Racial Profiling betroffen zu sein. 

Die Landesregierung teilte in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Sebastian Striegel mit, dass eine solche Bescheinigung ausgestellt werden kann.

„Racial Profiling ist verboten. Laut Landesregierung wird Racial Profiling seitens der Polizei Sachsen-Anhalt nicht praktiziert. Dem gegenüber steht das Gefühl von Betroffenen, nur wegen ihrer Hautfarbe oder anderen Merkmale kontrolliert worden zu sein. Die Landesregierung hat nun bestätigt, dass Betroffene einer polizeilichen Kontrolle von den kontrollierenden Beamt*innen eine Bescheinigung verlangen können. Wir ermuntern dazu, dass mehr Menschen sich diese vor Ort ausstellen lassen“, sagt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.

In Sachsen-Anhalt muss die Polizei eine Bescheinigung über eine polizeiliche Maßnahme ausstellen, wenn die Person daran ein berechtigtes Interesse hat. Schutz vor Diskriminierung stellt ein solches berechtigtes Interesse dar. „Mit der Bescheinigung müssen Polizeibeamt*innen den Grund für die Kontrolle angeben und können so ihre Entscheidung besser reflektieren und hinterfragen. Außerdem wird der Landesregierung dazu verholfen, bessere Erkenntnisse zu Racial Profiling zu gewinnen“, so Striegel. Laut Gesetz darf niemand rassistisch oder aufgrund seiner Herkunft diskriminiert werden.

Mathilde Lemesle

Referentin für Pressearbeit und politische Kommunikation