Ein aktueller Änderungsantrag sieht zudem vor, die gesetzliche Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zu streichen.
Zur aktuellen Debatte um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erklärt Susan Sziborra-Seidlitz, gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Sachsen-Anhalt:
„Psychotherapie ist medizinische Grundversorgung und darf nicht kaputtgespart werden. Die geplante Budgetierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen muss gestoppt werden. Dass nun zusätzlich per Änderungsantrag auch noch die gesetzliche Angemessenheitsprüfung der Vergütung gestrichen werden soll, verschärft die Lage weiter. Das gefährdet Praxen, Therapieplätze und Patient*innen. Statt Kürzungen braucht es mehr Hilfen, weniger Stigma, eine bessere Bedarfsplanung, zusätzliche kinder- und jugendpsychotherapeutische Kassensitze und eine Versorgung, die sich am tatsächlichen Bedarf psychisch kranker Menschen orientiert.“
Sziborra-Seidlitz betont: „Viele Menschen warten schon heute monatelang auf einen Therapieplatz. Besonders Kinder und Jugendliche brauchen dringend eine bessere Versorgung. Wer Vergütung drückt und Leistungen deckelt, nimmt längere Wartezeiten in Kauf. Sachsen-Anhalt muss sich deshalb im Bundesrat klar gegen diese Einschnitte stellen. Wenn das Gesetz so beschlossen wird, muss die Landesregierung die Anrufung des Vermittlungsausschusses unterstützen. Der Hamburger Senat ist diesen Schritt bereits gegangen.“