Auch der Stellenbestand ist zurückgegangen. 2015 waren insgesamt 1.427 Stellen für Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte sowie Tarifbeschäftigte ausgewiesen. 2026 sind es noch 1.230. Die Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf den Abbau von Stellenüberhängen infolge der Polizeistrukturreform.
Hinzu kommt die demografische Entwicklung. Das Durchschnittsalter der Tarifbeschäftigten liegt bei 52,71 Jahren. Bis 2030 erwartet das Innenministerium 146 altersbedingte Abgänge. Zugleich räumt die Landesregierung ein, dass mehr als 350 Einstellungen innerhalb der vergangenen fünf Jahre nicht ausgereicht haben, um Altersabgänge und andere Personalverluste auszugleichen.
„Diese Entwicklung ist seit Jahren bekannt. Jetzt reicht es nicht mehr, neue Zielzahlen zu formulieren. Die Landesregierung muss einen belastbaren Personalpfad vorlegen, wie sie die Polizeiverwaltung tatsächlich wieder aufbauen will. Ein pauschaler Einstellungsstopp für die Landesverwaltung passt dazu überhaupt nicht. Wer Fachkräfte für die Polizei sucht, darf ihre Einstellung nicht gleichzeitig politisch ausbremsen.“
Besonders bemerkenswert ist, dass Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte nach Angaben des Innenministeriums temporär zur Unterstützung in der Polizeiverwaltung eingesetzt werden. Wie viele davon betroffen sind, kann die Landesregierung nicht benennen.
„Wir wollen Polizistinnen und Polizisten dort einsetzen, wo ihre Ausbildung gebraucht wird. Deshalb muss die Polizeiverwaltung mit dem Wachstum des Vollzugs Schritt halten. Der Einstellungsstopp muss für notwendige Stellen bei der Polizei aufgehoben werden. Sicherheitspolitik braucht keine Personalziele für irgendwann, sondern eine Personalplanung, die heute funktioniert.“
Anhang KA 8/3861
