07.09.2022

Mehr Zeit für die Grundsteuererklärung ist Gebot der Fairness

Der Antrag der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass die Abgabefrist der Grundsteuererklärung verlängert wird. 

„Wir schlagen eine Verlängerung bis zum 31. Januar 2023 vor und fordern, ein besonderes Augenmerk auf die Beratungsangebote zu richten“, sagt Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion. 

„Für die Bürgerinnen und Bürger, die über Grundbesitz verfügen, steht bis zum 31. Oktober 2022 die Abgabe der Grundsteuererklärung an. In Sachsen-Anhalt sind 1,3 Millionen Grundstücke davon betroffen. Auch wenn die Anfangsschwierigkeit mit Elster behoben und auch die Finanzämter ihre Beratungen ausgeweitet haben, waren bis Mitte August erst 90.000 Erklärungen abgegeben. Viele fühlen sich mit der Abgabe überfordert und auch die Steuerberater haben nach dem Aufwand mit den Corona-Hilfen erneut zusätzliche Aufgaben zu bewältigen“, so Meister. 

„Es ist ein Gebot der Fairness, den Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärung einzuräumen. Wir bedauern, dass der Landtag unseren Antrag nur überwiesen hat. Eine klare Entscheidung wäre sinnvoller gewesen. Nun ist die weitere Entwicklung und die Befassung im Finanzausschuss abzuwarten.“

„Mit einer Verlängerung würde man auch eine Menge Verwaltungsaufwand sparen. Alternativ zur Verlängerung müssten die Säumigen nach der Abgabefrist eine individuelle Verlängerung beantragen. Dies bindet unnötige Ressourcen, die besser für die Abarbeitung der Anträge und der Beratung der Antragsteller eingesetzt werden sollten“, sagt Meister.

Yves Rackwitz

Mitarbeiter für Presse und Kommunikation