14.05.2025

Mehr Tierschutz durch neue Kontrollpraxis

Wir setzen uns mit einem aktuellen Antrag für eine tiefgreifende Veränderung bei Tierschutzkontrollen ein.


Ziel ist es, Tierleid systematisch zu erkennen und wirksam zu verhindern. Dorothea Frederking, Sprecherin für Landwirtschaft, Tierschutz und Verbraucherschutz, hielt dazu heute eine engagierte Rede im Landtag.

„Schmerzen bei Tieren sind verboten – das steht gleich in § 1 des Tierschutzgesetzes. Doch in der Praxis wird dieser Grundsatz zu oft ignoriert“, mahnte Frederking. Auch wenn Fälle wie die Tierquälerei aus Rohheit in der Schweinezuchtanlage Kleindemsin glücklicherweise die Ausnahme sind, entsteht Tierleid häufig durch legale Haltungsbedingungen – etwa, wenn Masthühner aufgrund überzüchteter Körper unter ihrem eigenen Gewicht zusammenbrechen.

Mit dem Antrag fordern wir, dass Veterinärbehörden bei ihren Kontrollen künftig ergänzend den Fokus stärker auf die Tiere selbst richten. Schmerzen sollen gezielt anhand äußerlich erkennbarer Merkmale wie eitrigen Gelenkentzündungen, Hautläsionen oder Brusthautveränderungen festgestellt werden. Wenn Schmerzen festgestellt werden, müssen konsequent die Ursachen beseitigt werden – etwa durch Anpassung der Haltungsbedingungen. Den Tieren wird es dann dauerhaft besser gehen – für insgesamt mehr Tierwohl.

„Es reicht nicht, nur die Ställe zu prüfen – entscheidend ist der Zustand der Tiere. Wir müssen den Tierschutz auch tatsächlich durchsetzen“, so Frederking. Die Verantwortung gegenüber fühlenden Mitgeschöpfen ist im Tierschutzgesetz und in unserem Grundgesetz klar verankert.

Wir laden die anderen demokratischen Fraktionen ein, diesen Vorstoß zu mehr Tierwohl und Tiergesundheit mitzutragen.

Yves Rackwitz

Mitarbeiter für Presse und Kommunikation