25.01.2023

Lex-Intel der Landesregierung ist verfassungswidrig

Das sogenannte Lex-Intel im Haushaltsentwurf der Landesregierung ist verfassungswidrig. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens der Landtagsjurist*innen im Auftrag der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

„Wir sind bereit, die finanzielle Dimension der Intel-Ansiedelung zu gestalten, um zum Erfolg beizutragen. Über die Finanzmittel des Landes entscheidet aber der Landtag. Ein Blankoscheck für die Landesregierung am Landtag vorbei ist aber weder hilfreich für eine erfolgreiche Großansiedelung noch vereinbar mit der Hoheit des Landtags über den Haushalt. Die Landesregierung ist nun aufgefordert, auf den Pfad der Landesverfassung zurückzukehren und dem Parlament einen Vorschlag zur Korrektur zu machen“, sagt Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.   

„Die Lehre aus unzähligen Großprojekten ist, dass Transparenz unerlässlich ist. Nur so kann das Großprojekt Intel erfolgreich und nachhaltig sein. Dies bezieht sich sowohl auf die Finanzen wie auch die anderen Aspekte des Vorhabens, wie zum Beispiel Wasser- und Energieverbrauch“, merkt Meister dazu an. 

Bereits seit Ende November letzten Jahres prüfte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages im Auftrag des Abgeordneten Meister, ob der Paragraf 10 Absatz 7 des Entwurfes des Haushaltsgesetzes 2023 mit der Etathoheit des Landtags nach Landesverfassung vereinbar ist. In dem Gutachten stellen Landtagsjuristinnen fest, dass das Haushaltsgesetz 2023 hierzu nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht und unzulässig ist.

Yves Rackwitz

Mitarbeiter für Presse und Kommunikation