27.02.2026

Kulturförderung ist Pflicht für Sachsen-Anhalt

GRÜNER ÄNDERUNGSANTRAG ZUM KULTURFÖRDERGESETZ.
Im heutigen Kulturausschuss berät der Landtag heute den Gesetzentwurf zum Kulturfördergesetz. Wir dringen darauf, die Kulturfinanzierung endlich verlässlich abzusichern.

Wolfgang Aldag, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion, erklärt: „Ein Kulturfördergesetz muss Sicherheit geben. Der Entwurf bleibt bei der entscheidenden Frage zu vage, nämlich bei der Finanzierung. Kultur ist Teil unserer demokratischen Infrastruktur. Deshalb wollen wir verbindlich festschreiben, dass mindestens 1,5 Prozent des Landeshaushalts in Kultur fließen.“

Wir fordern zudem, Kultur wirksam vor Kürzungen in den Kommunen zu schützen. Solange Kultur dort nur eine freiwillige Aufgabe ist, gerät sie in Haushaltskrisen zuerst unter die Räder. „Wenn Theater, Museen, Musikschulen oder soziokulturelle Zentren schließen, verliert eine Region Begegnung, Bildung und Zusammenhalt. Darum muss Kultur zur Pflichtaufgabe der Kommunen werden“, so Aldag.

Mit Änderungsanträgen wollen wir das Gesetz praxistauglich machen und die Vielfalt der Kulturorte anerkennen. Soziokultur braucht eine verbindliche Förderung. Clubs und Livemusikspielstätten sollen als Kulturorte anerkannt werden. Bibliotheken sollen als Kultur und Bildungsorte gestärkt und zu Dritten Orten weiterentwickelt werden können, als offene Räume zum Lernen, Treffen und Mitmachen. Dafür müssen auch Sonntagsöffnungen rechtlich möglich sein. Außerdem sollen Kulturschaffende verbindlich an der Ausgestaltung von Förderprogrammen beteiligt werden.

„Kultur schafft Heimatgefühl und Offenheit zugleich. Wer Kultur absichert, stärkt Freiheit, Demokratie und das Miteinander. Wir arbeiten an einem Gesetz, das diese Verantwortung ernst nimmt und Veränderung schafft, die Sicherheit gibt“, sagt Aldag.

Yves Rackwitz

Presse und Kommunikation