06.07.2022

Koalition lehnt es ab, sich mit Umweltproblemen zu beschäftigen

Im heutigen Umweltausschuss haben die koalitionstragenden Fraktionen abgelehnt, den Selbstbefassungsantrag der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schutzkonzept der Schirm GmbH Schönebeck zu behandeln.

„Das Verhalten der koalitionstragenden Fraktionen verhindert bewusst die parlamentarische Bearbeitung von Problemen. Sogenannte Selbstbefassungsanträge und die Diskussionen dazu waren in den bisherigen Legislaturperioden komplett üblich und sind ein zentraler Bestandteil der Sacharbeit in den Ausschüssen. Diese Parlamentskultur wird nun seitens der Koalitionsfraktionen aufgekündigt. Das hat gravierende Auswirkungen, da akute Anliegen der Menschen und örtliche Problemstellungen keinen Eingang mehr in die Ausschussarbeit finden. Politikverdrossenheit wird so gesteigert statt bekämpft. Wir fordern CDU, SPD und FDP auf, ihre Verhinderungstaktik abzulegen und sachliche Selbstbefassungsanträge zu behandeln“, fordert Olaf Meister, wirtschaftspolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.

Die Bürgerinitiative „Schönebeck ohne Gift- und Geruchsbelästigungen e.V.“ äußert Zweifel am Umgang und Schutzkonzept mit den vor Ort verarbeiteten Gefahrenstoffen der Schirm GmbH Schönebeck. „Die Koalition ignoriert die Belange von Bürgerinnen und Bürger“, kritisiert Wolfgang Aldag, umweltpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion. „Der Bericht der Landesregierung und die dazugehörige Diskussion hätten darüber beigetragen, wie mit möglichen Konflikten zwischen Unternehmen und Anwohnern umgegangen werden kann. Außerdem hätten wir erörtern können, durch welche Maßnahmen die Nutzung bestehender Wohnimmobilien und die städtische Entwicklung im Umfeld des Unternehmens auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Das ist eine vertane Chance.“

Hintergrund:

Die Landeshauptstadt Magdeburg hatte die Betriebserlaubnis der Anlage der Schirm GmbH nicht verlängert. Diese wurde daraufhin in Teilen umgesetzt und in Schönebeck neu errichtet.  Widersprüche zwischen Bauleitplanung und Immissionsschutzrecht veranlassten die Stadt Schönebeck im Dezember 2021 zur Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplan Nr.22 „Gemischtes Wohn-, Industrie-, und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße“.

Yves Rackwitz

Mitarbeiter für Presse und Kommunikation