Sebastian Striegel, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, erklärt:
„Es gibt keinen einzigen vollzuglichen Gesichtspunkt, der für eine Entscheidung zugunsten von Weißenfels spricht. Die Landesregierung stützt sich im Kern auf die Behauptung einer schnelleren baulichen Umsetzung – ohne dafür einen belastbaren Zeitplan vorzulegen. Wer Tempo verspricht, muss Termine, Meilensteine und Risiken transparent machen.“
Striegel weiter: „Die Einbindung des Parlaments war über den gesamten Entscheidungszeitraum völlig unzureichend. Das ist ein schlechter Umgang mit dem Haushaltsgesetzgeber. Gerade unter den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern herrscht die klare Überzeugung: Am Standort Weißenfels werden sich die gleichen Qualitäten für Resozialisierung, Versorgung und Anbindung nicht erreichen lassen, wie sie in Halle heute bestehen. Wer Resozialisierung ernst nimmt, darf Standortpolitik nicht gegen Vollzugsqualität ausspielen.“
