„Der Justizvollzug gehört zu den zentralen Aufgaben des Staates. Umso bedauerlicher ist es, dass die Koalition aus CDU, SPD und FDP eine ernsthafte parlamentarische Auseinandersetzung über die vorliegenden Reformvorschläge offensichtlich vermeiden will. Angesichts der jüngsten Vorfälle – darunter sicherheitsrelevante Aktenverluste, ein mutmaßlicher Femizid in der JVA Burg und das Kommunikationschaos beim Neubau einer neuen Justizvollzugsanstalt – ist das ein fatales Signal.“
Striegel kritisiert den Gesetzentwurf der Landesregierung als unzureichend. Er verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023, das die aktuelle Vergütung arbeitender Gefangener als verfassungswidrig einstufte. „Auch mit den angepassten Entschädigungen für die Arbeit von Gefangenen ist kein ernstzunehmender Resozialisierungsanreiz geschaffen, auch Wiedergutmachung bei Kriminalitätsopfern gelingt so nicht. Wer Rückfallprävention ernst meint, muss Inhaftierten eine faire Perspektive bieten – auch durch angemessene Entlohnung.“
Wir sehen deutlichen Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung, bei der Tilgung von Schulden und bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. „Hamburg zeigt bereits, dass mehr geht – bei Freistellungstagen, bei der Regelung von Verfahrensschulden und bei konkreten Resozialisierungshilfen“, so Striegel.
„Wir erleben derzeit große Umbrüche im Justizsystem. Sachsen-Anhalt hätte die Chance gehabt, mutig und progressiv voranzugehen. Stattdessen bleibt der vorliegende Entwurf hinter dem verfassungsrechtlich Gebotenen zurück. Das werden wir im Ausschuss nicht hinnehmen“, kündigt Striegel an.

13.05.2025
Justizvollzug muss auf Resozialisierung ausgerichtet werden
Zur heutigen Debatte über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Justizvollzugsgesetz erklärt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher und Sprecher für Demokratie und Recht:Yves Rackwitz
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