Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher, sagt dazu: „Ich bedaure, dass die Koalitionsfraktionen im heutigen Innenausschuss unseren Antrag zur Einführung der Helfergleichstellung in Sachsen-Anhalt abgelehnt haben. Die Helfergleichstellung ist nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Freiwilligen. Mit dem gesetzlichen Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz und dem Anspruch auf Lohnfortzahlung ermöglicht sie, im Fall einer Alarmierung schnell und verlässlich genügend Personen zusammenzuziehen. Auch Arbeitgeber hätten einen Anspruch auf Erstattung. Das trägt erheblich zur Entspannung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei.
Die vergangenen Anhörungen und die heutige Anhörung haben ergeben, dass dies eines der drängendsten Probleme bei der Aktivierung von Freiwilligen darstellt. Wenn wir Überschwemmungen, einen Blackout oder einen Waldbrand erleben, brauchen wir zügig und unkompliziert genügend Einsatzkräfte, auf die wir zählen können.“
Die meisten Einsätze liegen unterhalb der Schwelle des Katastrophenfalls. Die Helfergleichstellung würde die Helferinnen und Helfer in diesen Fällen mit den Einsatzkräften des THW oder der Freiwilligen Feuerwehren gleichstellen.
Da eine Regelung in die Zuständigkeit der Länder fällt, kann der Bund nicht für einheitliche Regelungen sorgen. Schleswig-Holstein, Hessen, Thüringen und Sachsen haben bereits entsprechende Regelungen.