Dazu erklärt Wolfgang Aldag, umweltpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion: „Die Begrenzung der Einleiterlaubnis auf 8 Jahre und die Reduzierung der maximal zulässigen Chlorid-Fracht in Kanal 3 von 2473 Tonnen auf 2200 beziehungsweise 1800 Tonnen lesen sich im ersten Moment besser als sie tatsächlich sind. Bis 2027 müssen die Auflagen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eingehalten werden. Ich bezweifle, dass dies mit den genehmigten Salzfrachten, zu schaffen ist.“
Aldag ergänzt: „Welches Schadpotential ein erhöhter Salzgehalt in Gewässern haben kann, hat die menschengemachte Umweltkatastrophe in der Oder im Sommer 2022 schmerzhaft bewiesen. Außerdem rufe ich die Behörden des Landes dazu auf, den Kontrolldruck für die Einhaltung der Auflagen deutlich zu erhöhen. Die Antwort auf meine Kleine Anfrage zu Schadstoffeinleitungen in unsere Gewässer hat gezeigt, dass in den letzten 3 Jahren durch die CIECH-Unternehmensgruppe im Salzlandkreis 16 Verstöße gegen festgelegte Überwachungswerte bei Abwassereinleitungen festgestellt wurden. Dieser Fakt hat mein Vertrauen in das Unternehmen deutlich schwinden lassen.“