02.09.2025

Fraktion weist Unterlassungsforderung zurück

Wir sehen uns mit anwaltlichen Forderungen des CDU-Abgeordneten Markus Kurze konfrontiert.


Dieser hatte die Fraktion nach ihrem Pressestatement vom 13. August 2025 unter Androhung gerichtlicher Schritte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Uns hat diese Forderung nach anwaltlicher Prüfung zurückgewiesen. „Unsere Kritik bezog sich auf die Frage der politischen Eignung von Markus Kurze als Mitglied des Medienausschusses des Landtags. Das ist eine legitime politische Bewertung, die durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist“, so die Begründung der anwaltlichen Antwort.

Kurze hatte nach Medienberichten über Vorwürfe sexueller Belästigung, die staatsanwaltschaftlich nicht zu einem Ermittlungsverfahren führten, mehrfach presserechtliche Schritte gegen Redaktionen eingeleitet. Unser ursprüngliches Pressestatement hatte die Frage aufgeworfen, ob ein Ausschussmitglied, das juristisch gegen Berichterstattung vorgeht, glaubwürdig die Unabhängigkeit der Presse vertreten könne.

Olaf Meister, parlamentarischer Geschäftsführer, erklärt dazu: „Unsere Aufgabe als Fraktion ist es auch, die Pressefreiheit und die Glaubwürdigkeit parlamentarischer Gremien zu schützen. Wenn ein Mitglied des Medienausschusses juristisch gegen Medienberichte vorgeht, ist es legitim, diese Eignung öffentlich in Frage zu stellen. Wir lassen uns durch anwaltliche Schreiben nicht davon abbringen, unsere demokratische Kontrollfunktion wahrzunehmen. Es geht hier nicht um persönliche Auseinandersetzungen, sondern um die Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und die Integrität des Landtags.“

Wir werden auch weiterhin kritisch zu den institutionellen Rollen von Abgeordneten äußern, wenn diese im Spannungsverhältnis zu deren Handeln stehen.

Yves Rackwitz

Mitarbeiter für Presse und Kommunikation