07.09.2023

Finanzausgleichsgesetz: Angekündigte Erhöhung wird nicht ausreichen

Wir begrüßen, dass ihre langjährige Forderung nach einer Grundsicherung für Kommunen im Finanzausgleichsgesetz Eingang gefunden hat. Wir befürchten aber, dass die angekündigte Erhöhung der Mittel nicht ausreichen wird. Der Gesetzentwurf wurde heute in den Landtag eingebracht.  

„Die Entscheidungen auf kommunaler Ebene gestalten ganz unmittelbar das Leben der Menschen. Die Kommunen brauchen eine angemessene finanzielle Ausstattung, um ihre Aufgaben im Sinne der Bürger*innen bewältigen zu können. Die vorgesehene Erhöhung hat angesichts Inflation und Herausforderungen der Kommunen Toppriorität. Wir befürchten aber, dass die angekündigte Erhöhung des Finanzausgleichsgesetzes für die Kommunen nicht ausreichen wird“, sagt Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.  

„Wir sind sehr erfreut, dass die grüne Forderung nach einer kommunalen Grundsicherung sich im Gesetzentwurf wiederfindet. So wird sichergestellt, dass Kommunen eine garantierte Grundfinanzierung haben. Die Werte von 85 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft aller Gemeinden und die Deckung von 90 Prozent der Lücke müssen aber noch geprüft werden.“ 

Meister kündigte an, im Rahmen der Beratungen sich dafür einzusetzen, dass gewählte Ortschaftsräte ein eigenes Budget bekommen. Die Ortschaftsräte haben keine eigenen Mittel, um örtliche Aktivitäten in Eigenregie zu organisieren oder kleine Anschaffungen für den Ort, wie Parkbänke oder Bäume, zu tätigen. Mit einem Budget von jeweils 5000 Euro wollen wir den Ortschaftsräten eigenes Geld für die Arbeit in die Hand geben. Bei 963 gewählte Ortsräte in Sachsen-Anhalt handelt es sich um etwa fünf Millionen Euro. Das würde die demokratische Kultur fördern und die Mitarbeit in Ortschaftsräten wäre attraktiver.“ 

Mathilde Lemesle

Referentin für Pressearbeit und politische Kommunikation