30.06.2025

Erfolg vorm Landesverfasssungsgericht

Grüne Verfassungsklage gegen intransparente Haushaltspraxis des Landes erfolgreich

Heute hat das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt seine Entscheidung verkündet: Die bisherige Praxis des Landes beim Umgang mit Globalen Minderausgaben im Haushalt ist rechtswidrig.

„Der Gang vor das Landesverfassungsgericht war für uns der letztmögliche Weg, die systematische Intransparenz über Doppelverplanungen und die daraus folgende Intransparenz des Landeshaushalts zu beenden“, erklärt Olaf Meister, parlamentarischer Geschäftsführer und finanzpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion. 

Hintergrund ist die undurchsichtige Praxis der Haushaltsaufstellung, bei der die Landesregierung im Haushaltsentwurf einen festen Ansatz sogenannter Globaler Minderausgaben einplant. Im Haushalt 2024 entspricht dies einer Lücke von 437 Millionen Euro zwischen geplanten Einnahmen und Ausgaben. Die Landesregierung rechnet damit, dass diese Mittel im Haushaltsjahr nicht vollständig abfließen und verplant sie daher doppelt. Welche konkreten Ausgaben betroffen sind, welche Projekte durch die doppelte Verplanung finanziert werden und auf welcher Berechnungsgrundlage dies geschieht, bleibt unklar.

„Diese Lücke von 437 Millionen Euro im Jahr 2024 entspricht fast drei Prozent des Gesamthaushalts und übersteigt damit deutlich das Maß haushaltsrechtlich vertretbarer Spielräume“, so Meister. Und weiter: „Mehr als 90 Prozent der Haushaltsmittel sind gesetzlich gebunden. Wenn die Landesregierung über den verbleibenden Rest in dieser Größenordnung ohne konkrete Angaben verfügt, wird das Budgetrecht des Parlaments ausgehöhlt. Es ist nicht nachvollziehbar, auf welche Ausgaben verzichtet wird und welche Projekte aus nicht verausgabten Mitteln ein zweites Mal finanziert werden sollen. Das unterläuft die Haushaltsklarheit und -wahrheit.“

Trotz anderslautender Ankündigungen hat die Landesregierung wiederholt Haushaltsentwürfe mit Globalen Minderausgaben vorgelegt, die zwei Prozent des Landeshaushalts überschreiten. Der Landtag hat diesen Entwürfen mehrfach zugestimmt, ohne auf eine verfassungsgemäße Zuarbeit der Landesregierung zu bestehen – und damit seine Rolle als Haushaltsgesetzgeber nicht in verfassungsgemäßer Weise wahrgenommen.

Die Grünen begrüßen die nun vom Landesverfassungsgericht gesetzten klaren Leitplanken. „Das Gericht hält Globale Minderausgaben grundsätzlich für zulässig, fordert aber, dass sie realitätsgerecht und fundiert ermittelt werden“, fasst Olaf Meister, selbst Jurist, das Urteil zusammen. „Die Verfahrensweise für das Haushaltsjahr 2024 – bei der die Landesregierung den Ansatz der Globalen Minderausgaben ungewöhnlich stark erhöhte und die Summe auf einer bloß willkürlichen Vereinbarung innerhalb der Landesregierung beruhte – ist rechtswidrig.“

Link zur Pressemitteilung des Landesverfassungsgericht

Yves Rackwitz

Mitarbeiter für Presse und Kommunikation