Im Oktober 2022 hatten wir einen Antrag eingereicht, der seitdem in den Ausschüssen liegt. Der Antrag ist umso dringender, da für Tarifangestellte des Landes das Dienstradleasing nun mit dem neuen beschlossenen Tarifvertrag ab 01. Januar 2024 möglich sein wird.
„Dienstradleasing fördert die Gesundheit, unterstützt den Klimaschutz und verursacht keine Kosten für das Land, da eine Gehaltsumwandlung stattfindet. Wegen der derzeitigen Gesetzeslage ist dies aber für Beamt*innen unmöglich. Laut aktuellem Koalitionsvertrag sollen die Tarifabschlüsse der öffentlich Beschäftigten des Landes zeit- und inhaltsgleich für die Beamt*innen übernommen werden. Die Landesregierung muss das Gesetz so schnell wie möglich ändern, damit die Beamt*innen von dieser Regelung auch profitieren können, wie es der mehrfach öffentlich geäußerte Wunsch der Beamt*innen ist, den wir in unserem grünen Antrag im Oktober 2022 aufnahmen“, sagt Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion. Sie kündigt an, in der Landtagssitzung im Januar ein Berichtserstattungsverlangen vorzulegen. „Wir werden der Landesregierung damit die Möglichkeit geben, über die Umsetzung zu berichten.“
„Das Landesbesoldungsgesetz steht bisher im Weg. Die anfallende monatliche Leasingrate wird vom Bruttolohn des Arbeitgebers abgezogen. Infolgedessen ergibt sich eine Verringerung der Bruttobezüge der Beamt*innen, was dem Verbot des Besoldungsverzichts entgegensteht. Deshalb bedarf es einer eng ausgelegten Ausnahmeregelung, die das Verbot für das Dienstradleasing außer Kraft setzt. Eine solche begründete Ausnahme ist rechtlich notwendig und juristisch sauber. Das hat ein Gutachten des Gesetzgebung- und Beratungsdienst bestätigt und wird bereits in einigen Ländern umgesetzt.“