17.01.2023

Der Landtag von Sachsen-Anhalt muss kleiner werden

Die Landtagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen fordert nach dem Entwurf für eine Wahlrechtsreform auf Bundesebene, dass sich auch der Landtag von Sachsen-Anhalt verkleinert. 

„Auch Sachsen-Anhalt braucht eine Reform, die garantiert, dass die gemeinsam vereinbarte Zahl von 83 Mandaten im Landtag dauerhaft eingehalten wird. Alle demokratischen Landtagsfraktionen sollten daher den Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen im Bundestag zum Ansporn nehmen, auch hierzulande eine transparentere und finanziell kalkulierbare gesetzliche Regelung zu finden“, sagt Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion.

Mit der Parlamentsreform 2014 reduzierte Sachsen-Anhalt die Anzahl der Wahlkreise schrittweise. Nach der aktuell geltenden Regelung besteht der Landtag eigentlich aus 83 Abgeordneten. In dieser Legislatur hat das Parlament jedoch 97 Mitglieder und damit 16 mehr als eigentlich vorgesehen. Grund dafür sind die sich aus dem bisherigen Wahlrecht ergebenden Überhangs- und Ausgleichsmandate.

Sebastian Striegel, Parlamentarischer Geschäftsführer der grünen Landtagsfraktion, betont: „Der vorgestellte Entwurf zur Reduzierung der Sitzanzahl im Bundestag ist ein vielversprechender Kompromiss. Er erreicht die angestrebte Reduzierung der Sitze durch konsequentere Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältniswahl. Wir setzen auch in Sachsen-Anhalt auf eine Parlamentsreform, die den Landtag dauerhaft bei einer vorgesehenen Größe von 83 Mitgliedern hält. Wir wollen zudem das Wahlalter auf 14 Jahren absenken. Außerdem müssen Menschen, die ihren ständigen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit haben, bei Landtagswahlen ihre Stimme abgeben dürfen.“

Mathilde Lemesle

Referentin für Pressearbeit und politische Kommunikation