08.05.2025

Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht bleibt wirkungslos

Die Koalition aus CDU, SPD und FDP in Sachsen-Anhalt hat beschlossen, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen.


Maßgeblich hatten sich vor allem CDU und FDP dafür stark gemacht. Doch auch wenn dieser Schritt nun beschlossen ist: Für den Umgang mit dem streng geschützten Tier ändert sich faktisch nichts.

„Was hier als großer Fortschritt verkauft wird, ist nichts weiter als politische Augenwischerei“, kommentiert Wolfgang Aldag, naturschutzpolitischer Sprecher. „Mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht sind keine neuen Handlungsoptionen verbunden – der Wolf bleibt weiterhin ganzjährig geschützt. Die gezielte Entnahme von auffälligen Tieren war bereits bisher möglich – rechtskonform und auf Grundlage des Leitfadens Wolf, der unter Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert erarbeitet wurde.“

Die FDP-Fraktion feiert den Beschluss als Ende der „Märchenstunde mit dem Wolf“. Die Vorsitzende des Umweltausschusses spricht von „endlich klaren Regeln“. Doch dies suggeriert eine Scheinsicherheit, die nicht existiert – und verkennt die Realität.

„Dieser Beschluss ist reine Symbolpolitik – ein durchsichtiges Manöver der sogenannten Deutschlandkoalition, um zum Ende der Legislatur noch Gesetze zu verabschieden, die lange auf Eis lagen“, so Aldag weiter. „Wenn altbekannte und längst geklärte Sachverhalte als politische Erfolge inszeniert werden, zeigt das nur eines: Diese Koalition ist inhaltlich erschöpft.“

Wir kritisieren, dass mit diesem Beschluss insbesondere Jägerinnen und Jägern sowie Weidetierhalterinnen und -haltern suggeriert wird, es gäbe nun neue Möglichkeiten im Umgang mit dem Wolf. „Doch in Wahrheit bleibt alles beim Alten. Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus – sie klärt auf, statt Erwartungen zu wecken, die nicht erfüllt werden können“, betont Aldag abschließend.

Yves Rackwitz

Mitarbeiter für Presse und Kommunikation