Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Susan Sziborra-Seidlitz, gesundheitspolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion, hervor.
„Seit der Novellierung des Krankenhausgesetzes im Mai 2019 sind die Krankenhäuser im Land verpflichtet, ehrenamtliche Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher zu bestellen. Wenn nach fast drei Jahren erst ein Drittel der Krankenhäuser tätig wurden, ist das klar zu wenig. Sicherlich hat die Corona-Pandemie viele Häuser auch organisatorisch sehr belastet und die Kontaktaufnahme mit Interessierten für dieses Amt erschwert. Sobald die Krankenhäuser wieder verstärkt in den Normalbetrieb gehen, muss dieser klare gesetzliche Auftrag endlich umgesetzt werden“, fordert Sziborra-Seidlitz.
„Von solchen Ansprechpartnern als neutrale Stelle können alle Seiten profitieren. Krankenhäuser sind dann näher an den Bedarfen ihrer Patientinnen und Patienten. Konflikte und Missverständnisse können frühzeitig moderiert werden und selbst das Land kann durch die regelhaften Jahresberichte der Fürsprecherinnen und Fürsprecher politische Handlungsbedarfe identifizieren. Deshalb sollte das Gesundheitsministerium ihre Einsetzung konsequent bei den Krankenhäusern einfordern.“
Die Kleine Anfrage mit den Antworten der Landesregierung finden Sie hier.