Teilnahmebedingungen

1.      Wettbewerb

Beim Fotowettbewerb „Landleben in Sachsen-Anhalt“ werden Fotos gesucht, die Motive des ländlichen Raums in Sachsen-Anhalt zeigen.


2.      Veranstalterin

Der Fotowettbewerb wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt durchgeführt.


3.      Teilnahmeberechtigte

(1)   Der Wettbewerb richtet sich sowohl an Hobby-, Amateurfotograf*innen, als auch an semiprofessionelle und Berufsfotograf*innen. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.

(2)   Die Teilnehmenden versichern, dass alle Angaben zur eigenen Person der Wahrheit entsprechen.


4.      Ausschluss von der Teilnahme

(1)   Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Abgeordnete, Mitarbeiter*innen der Regionalbüros und Mitarbeiter*innen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie deren Angehörige.

(2)   Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN behält sich das Recht vor, Einreichungen von der Teilnahme an dem Wettbewerb auszuschließen, wenn sie gegen geltendes Recht oder diese Teilnahmebedingungen verstoßen.

(3)   Von der Teilnahme wird ausgeschlossen, wer unwahre Personenangaben macht.

(4)   Kommerzielle, diskriminierende, obszöne, pornographische, beleidigende, ethisch anstößige, gewaltverherrlichende, rassistische, antisemitische, rechtsradikale, volksverhetzende, ausländerfeindliche, für Minderjährige ungeeignete, oder sonst als verwerflich anzusehende Einreichungen werden nicht berücksichtigt und führen zum Ausschluss von dem Wettbewerb.


5.      Ablauf und weitere Voraussetzungen

(1)   Pro Teilnehmer*in sind bis zu drei Fotoeinreichungen zulässig. Bei mehr als drei Einreichungen werden die ersten drei eingegangenen Fotos berücksichtigt.

(2)   Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die dafür vorgesehene Upload-Funktion. Die Bilder müssen im Format JPEG (.jpg, .jpeg) eingereicht werden. Das eingereichte Bild muss mindestens 2MB groß sein und darf die Größe von 10MB nicht überschreiten.

(3)   Nachbearbeitete Fotos, Bildcollagen und durch digitales Composing entstandene Motive werden nicht berücksichtigt.

(4)   Das Foto darf ausschließlich über die Upload-Seite hochgeladen werden.

(5)   Einreichungsschluss ist der 15. Oktober 2023, 23:59 Uhr mit Abschalten der Upload-Seite.

(6)   Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit unangekündigt aus rechtlichen oder technischen Gründen zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden.


6.      Gewinne

(1)   Die Gewinner*innen werden bis zum 01. Dezember 2023 durch eine interne Jury der Veranstalterin ermittelt.

(2)   Die Jury wählt die besten Fotos nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Kriterien Themenbezug, Einfallsreichtum, Bildgestaltung und -qualität aus.

(3)   Es kann nur ein Foto pro Gewinner*in prämiert werden.

(4)   Die Gewinner*innen erhalten ein Preisgeld in Höhe von 400 Euro für Platz 1, 250 Euro für Platz 2 und 150 Euro für Platz 3.

(5)   Die Gewinner*innen werden von der Fraktion BÜNDNS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt per E-Mail frühstens Dezember 2023 benachrichtigt. Anschließend werden die übrigen Teilnehmer*innen benachrichtigt.

(6)   Der Anspruch auf den Gewinn erlischt 4 Wochen nach Benachrichtigung, spätestens jedoch 2 Wochen nach Ausstellungseröffnung.

(7)   Alle Teilnehmer*innen werden zur Preisverleihung im Rahmen der Ausstellungseröffnung eingeladen. Reisekosten werden nicht erstattet.

(8)   Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Ein Anspruch auf Veröffentlichung der Bilder besteht nicht.


7.      Nutzungs-, Bildrechte, Haftungs-Freistellung durch den Teilnehmer

(1)   Die Teilnehmenden räumen der Veranstalterin unentgeltlich die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, aber nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den eingereichten Bildern ein – einschließlich dem Recht, das Bild zu bearbeiten. Die Veranstalterin erhält damit das Recht, die eingereichten Bilder für ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Bewerbung des Wettbewerbs und für eine Fotoausstellung zu verwenden. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Medium die Veröffentlichung erfolgt (Online-, Printmedien oder Ausstellung).

(2)   Die beschriebenen Nutzungsrechte beinhalten auch die Weitergabe dieser Rechte an Medien zur Veröffentlichung und Vervielfältigung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Wettbewerb.

(3)   Eine Verwendung erfolgt unter dem entsprechenden copyright „© Vorname Nachname“

(4)   Eine über das Preisgeld der Gewinner*innen hinausgehende Vergütung für die Nutzung der Fotos ist ausgeschlossen.

(5)   Mit Einreichung sichern die Teilnehmenden zu, dass das Foto von ihnen stammt und sie uneingeschränkt über alle Rechte, insbesondere der vorstehenden verfügen können.

(6)   Mit Einreichung versichern die Teilnehmenden, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist und insbesondere keine Persönlichkeitsrechte im Sinne des § 22 KUG verletzt werden. Erkennbar abgebildete Personen müssen mit der Veröffentlichung des Bildes einverstanden sein („Model Release“). Aufnahmen privaten Eigentums, die unter Betreten des privaten Grundstücks entstanden sind, benötigen die Zustimmung des Hausrechtsinhabers („property Release“). Die Teilnehmenden versichern, dass die Einverständniserklärung der Betroffenen auch zur vorgenannten Nutzung vorliegt und können dies auf Wunsch schriftlich versichern.

(7)   Machen dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend, so stellen die Teilnehmenden die Veranstalterin von allen Ansprüchen frei.


8.      Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.