Cornelia Lüddemann, Fraktionsvorsitzende und Initiatorin des Gesetzes, betont: „Wir haben es nicht mit Antidemokraten zu tun, sondern mit Demokratieenttäuschten. Und dagegen kann man etwas tun, mit echter Teilhabe, mit Bürgerräten als gelebter Demokratie.“
Das Gesetz schafft erstmals eine klare rechtliche Grundlage für die Einrichtung von Bürgerräten sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene. Die Auswahl erfolgt per Los aus dem Melderegister. So entsteht ein repräsentatives Abbild der Gesellschaft, das die Vielfalt im Land widerspiegelt. Die Arbeit der Bürgerräte wird professionell moderiert, die Sitzungen sind barrierefrei und die Ergebnisse transparent nachvollziehbar.
Wir wollen damit eine Lücke schließen, die bisherige Beteiligungsformate wie Bürgerentscheide oder Einwohneranträge offenlassen. Diese ermöglichen lediglich Abstimmungen über bereits vorgegebene Fragen. Bürgerräte dagegen eröffnen einen neuen Weg für ergebnisoffene Diskussionen und gemeinsames Nachdenken über Lösungen.
Cornelia Lüddemann sieht darin einen echten Fortschritt für Sachsen-Anhalt. Bürgerräte stärken das Vertrauen in die Demokratie, schaffen Raum für Verständigung und holen Menschen aus der Passivität. Die Demokratie erhält dadurch neuen Atem, und zwar direkt aus der Gesellschaft selbst
